Der Vorstand informiert...
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnung an und wird voraussichtlich ab 11. Mai 2020 den Betrieb von Sportboothäfen wieder zulassen.
Vorbehaltlich der konkreten Fortschreibung der Verordnung wäre damit unserer Auffassung nach insbesondere Folgendes möglich:
- Die Bootsbesitzer dürfen ihre Boote zu Freizeitzwecken nutzen und den See befahren.
- Das Verweilen auf den Booten ist gestattet.
- Arbeiten am Boot dürfen durch die Bootsbesitzer ausgeführt werden.
- Übernachtungen auf dem Boot im Hafen sind z.B. dann erlaubt, wenn die Bootsbesitzer autark sind, d.h. eine eigene Sanitäreinrichtung im Boot vorhanden ist.
Weiterhin gelten auch auf Booten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Aufgrund der Grenzschließungen noch nicht möglich ist das Anlaufen von Häfen in Österreich und Schweiz. Für die Durchführung der Corona-Verordnung sind nach wie vor die Ortspolizeibehörden, also Ihre Stadt/Gemeindeverwaltung, zuständig. Dort klären Sie bitte Fragen zum konkreten Betriebsablauf auf dem Hafengelände.
Wir als Schifffahrtsamt werden jetzt auch wieder Bootsabnahmen anbieten und vornehmen sowie mit der Prüfertätigkeit zum Bodensee-Schifferpatent beginnen.
Vorgesehen sind Bootsabnahmen ab 12. Mai 2020.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Markus Bertele Claudia Bucher
Bitte beachten Sie diesen Auszug unserer Hafenordnung, die komplette Fassung gibt es hier zum anschauen, oder zum ausdrucken daheim...
1. In der Hafenanlage des MYCO besteht das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Jeder hat sich so zu verhalten, dass die Belange Anderer nicht beeinträchtigt werden. Ordentliche Seemannschaft einschließlich der Flaggenführung ist selbstverständlich.
5. Müll ist ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
7. Die mit Transpondern zugänglichen Clubeinrichtungen müssen nach dem Betreten oder Verlassen wieder verschlossen werden.
9. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. TV und Radio sind in Zimmerlautstärke zu betreiben. Offenes Feuer und damit auch Grillen ist auf den Stegen untersagt.
12. Das Befahren des Uferweges mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung ist verboten.
Wichtige Information für Anträge zur Mitgliederversammlung
Liebe Clubfreunde!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Anträge von Mitgliedern an die Mitglieder-versammlung in der Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgeführt sein müssen.
Um dieser Vorgabe gerecht zu werden müssen Anträge an die Mitglieder-versammlung künftig bis spätestens 31.Januar des Jahres der ordentlichen Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle des MYCO eingegangen sein.
Kressbronn, 30.04.2015
Der Vorstand
